Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Worqflow Media e.U.
Angerweg 3/2
5201 Seekirchen am Wallersee, Austria
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen Worqflow Media e.U. (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Kunde").
1.2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsabschluss
2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
2.2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
3. Feedback- und Überarbeitungsrunden
3.1. Der Kunde hat Anspruch auf bis zu zwei (2) Überarbeitungsrunden, wie im Projektvorschlag festgelegt. Jede Feedbackrunde sollte gebündelt und in einem einzigen Dokument oder einer E-Mail eingereicht werden, um Klarheit und Effizienz zu gewährleisten.
3.2. Feedback muss innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung des Materials erfolgen. Erfolgt innerhalb dieses Zeitrahmens kein Feedback, gilt der aktuelle Stand der Produktion als genehmigt. Verzögertes Feedback, das nachträgliche Änderungen erfordert, oder die Notwendigkeit einer weiteren Überarbeitungsrunde wird mit einem Tagessatz von 1200,-€ netto berechnet.
3.3. Das Feedback sollte konstruktiv und spezifisch sein, um effektive Anpassungen zu erleichtern. Das Produktionsteam wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um das Kundenfeedback zu berücksichtigen, jedoch bleiben die endgültigen Entscheidungen über kreative und technische Aspekte im Ermessen des Produktionsteams.
4. Bereitstellung von Inhalten durch den Kunden
4.1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle notwendigen Inhalte, die in die Produktion einfließen sollen, bereitzustellen. Dazu gehören unter anderem Drehbücher, Logos, spezifische Anforderungen oder Referenzmaterialien. Diese Inhalte müssen rechtzeitig eingereicht werden, um Verzögerungen im Projektzeitplan zu vermeiden.
4.2. Alle vom Kunden bereitgestellten Inhalte müssen original oder ordnungsgemäß lizenziert sein. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, das Produktionsteam von jeglichen Ansprüchen freizustellen, die aus der Verwendung von nicht lizenzierten oder rechtsverletzenden Inhalten entstehen.
4.3 Die finale Lizensierung eines jeden Projektes obliegt, sofern nicht anders vereinbart, dem Kunden selbst
4.4. Das Produktionsteam kann Richtlinien zu bevorzugten Formaten und technischen Spezifikationen bereitstellen, um eine optimale Qualität der Produktion sicherzustellen.
4.5. Werden die erforderlichen Inhalte nicht mindestens zehn (10) Werktage vor dem vereinbarten Abgabetermin geliefert, kann das Produktionsteam keine Einhaltung des Projektzeitplans garantieren.
5. Erstellung und Bereitstellung von Medien
5.1. Das Produktionsteam erstellt die vereinbarten Foto- und Videoaufnahmen gemäß dem Projektvorschlag und den Briefing-Vorgaben des Kunden.
5.2. Der Kunde erhält die finalen Medien in den vereinbarten Formaten. Rohmaterial wird nur nach vorheriger Absprache und gegen eine zusätzliche Gebühr bereitgestellt.
5.3. Die finale Übergabe erfolgt über einen Google Drive Link. Andere Übergabearten (Upload auf die eigene Cloud, Einbetten in Websiten,…) werden mit einem pauschalen Satz von 100,-€ Mehraufwand berechnet.
5.3. Nach der finalen Abnahme sind nachträgliche Änderungen oder Neuschnitte nicht im ursprünglichen Preis enthalten und werden gesondert berechnet.
5.4. Rohmaterialien und Bearbeitungsdaten werden nicht an den Kunden übergeben, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
6. Verpflegung und Reisekosten
6.1. Bei Produktionen mit einer Dauer von mehr als 4 Stunden stellt der Auftraggeber dem Produktionsteam eine warme Mahlzeit zur Verfügung. Ab einer Produktionsdauer von über 8 Stunden sind zusätzlich geeignete Snacks bereitzustellen. Erfolgt keine Bereitstellung, ist der Auftragnehmer berechtigt, die entstehenden Verpflegungskosten angemessen in Rechnung zu stellen.
6.2. Für Anfahrten mit dem PKW, die über eine einfache Strecke von 20 km hinausgehen, wird eine Fahrtkostenpauschale von 0,50 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.
6.3. Bei Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Flugreisen erfolgt die Buchung grundsätzlich in der Business Class. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.
6.4. Parkgebühren, Maut- sowie sonstige Transportkosten (z. B. Gepäckaufgabe, Equipmenttransport) werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt oder direkt von diesem übernommen.
6.5. Bei mehrtägigen Produktionen mit Übernachtung stellt der Auftraggeber eine geeignete Unterkunft mit Einzelzimmer und mindestens 3-Sterne-Standard bereit oder übernimmt die Kosten dafür.
7. Arbeitszeiten und Zusatzkosten
7.1. Ein regulärer Produktionstag umfasst bis zu 10 Stunden einschließlich Pausen. Darüber hinausgehende Stunden gelten als Überstunden und werden mit einem Aufschlag von 25 % auf den vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
7.2. Nach Überschreiten von 12 Stunden Arbeitszeit ist eine angemessene Ruhezeit von mindestens 10 Stunden sicherzustellen.
7.3. Bei Auslandsproduktionen kann eine zusätzliche Reisekostenpauschale zur Abgeltung des erhöhten Organisations- und Transportaufwands erhoben werden. Diese wird im Vorfeld individuell vereinbart und schriftlich festgehalten.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars fällig.
8.2. Die Restzahlung (50%) ist sofort nach Rechnungsstellung zu begleichen.
8.3. Zahlungen erfolgen ausschließlich per Banküberweisung.
9. Stornierungsbedingungen
9.1. Bei Stornierung eines Auftrags gelten folgende Stornogebühren:
Bis 30 Tage vor Projektbeginn: kostenfrei
29-7 Tage vor Projektbeginn: 50% des vereinbarten Honorars
6-2 Tage vor Projektbeginn: 70% des vereinbarten Honorars
Weniger als 24 Stunden vor Projektbeginn: 90% des vereinbarten Honorars
10. Nutzungs- und Urheberrechte
10.1. Das Copyright aller produzierten Werke verbleibt beim Auftragnehmer.
10.2. Der Kunde erhält die, falls nicht anders vereinbart, vollen Nutzungsrechte nach vollständiger Bezahlung.
11. Datenschutz
11.1. Kundendaten werden gemäß DSGVO verarbeitet und gespeichert.
11.2. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung.
12. Haftung
12.1. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
12.2. Höhere Gewalt (z. B. extreme Wetterbedingungen bei Outdoor-Shootings) entbindet den Auftragnehmer von der Leistungspflicht.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Seekirchen am Wallersee.
13.2. Es gilt österreichisches Recht.
Kontakt:
Worqflow Media e.U.
Angerweg 3/2
5201 Seekirchen am Wallersee, Austria
📞 +43 660 711 25 76
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